13.01.2026

Änderung für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler zur Telearbeit (Homeoffice) in Kraft getreten

Zum Jahreswechsel 2025/2026 ist die Neuregelung zur Besteuerung von Grenzpendlerinnen und Grenzpendler zwischen Deutschland und den Niederlanden in Kraft getreten. Wer teilweise im Homeoffice arbeitet, muss künftig genau festhalten, an welchen Tagen die Arbeit im Wohnsitzland erfolgt. Ab einer bestimmten Grenze kann sich dadurch das Besteuerungsrecht ändern – besonders im öffentlichen Dienst.

Personen, die in Deutschland wohnen, aber in den Niederlanden arbeiten oder umgekehrt, unterliegen grundsätzlich den Steuerregelungen beider Länder. Damit das Einkommen nicht doppelt besteuert wird, besteht seit 2012 ein bilaterales Abkommen. Dieses wurde im April 2025 angepasst, siehe: https://2026.grenzinfo.eu/die-niederlande-aendern-ihr-steuerabkommen-mit-deutschland-fuer-grenzgaenger/.

Nachdem beide nationalen Parlamente dem Änderungsprotokoll im vergangenen Herbst zugestimmt haben, trat die Änderung am 31.12.2025 in Kraft. Die wichtigste Neuerung betrifft die Möglichkeit, im Wohnsitzland – etwa im Homeoffice – tätig zu sein, insbesondere für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. (Bitte beachten Sie: Die neuen Regeln gelten erst für das Jahr 2026.)

Praktische Folgen

Die Einschätzung darüber wie diese neuen Vertragsvorschriften in der Praxis anzuwenden sind obliegt den zuständigen Steuerbehörden. Grundsätzlich gilt, dass die genaue Besteuerung im Einzelfall vom jeweiligen Einkommen, gewähltem Arbeitsmodell und den Steuerbedingungen in Deutschland und den Niederlanden abhängt. Sobald uns nähere Informationen über die Anwendung der geänderten Regeln vorliegen, wird der GrenzInfoPunkt näher dazu berichten.

Falls jetzt schon Fragen zu den Auswirkungen dieser Neuerungen im Einzelfall aufkommen, empfehlen wir mit dem Team GWO (Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen), dem Zusammenarbeitsverbund der deutschen und niederländischen Steuerbehörden, Kontakt aufzunehmen. Sie erreichen das GWO-Team montags – freitags von 9.00 Uhr bis 16:00 Uhr unter folgenden kostenlosen Telefonnummern:

  • aus den Niederlanden: 0800 0241212
  • aus Deutschland: 0800 1011352
  • aus Belgien: 0800 90220

 

Gesetzestexte: Tractatenblad 2025, 96, 8 december 2025 https://zoek.officielebekendmakingen.nl/trb-2025-96.html); siehe auch Artikel VII (2) des Änderungsprotokolls, BGBl. 2025 II Nr. 270 vom 23.10.2025, https://www.recht.bund.de/bgbl/2/2025/270/VO.

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