22.09.2026

Antragsfrist für den Krankenversicherungszuschlag (Zorgtoeslag) 2025 bis Ende 2026 verlängert

Personen, die den niederländischen Krankenversicherungszuschlag (Zorgtoeslag) für das Jahr 2025 noch beantragen möchten, erhalten dafür mehr Zeit. Die Frist für einen Antrag mit rückwirkender Wirkung wurde von 1. September auf den 31. Dezember des Folgejahres verlängert.

Durch diese Änderung haben Antragsteller mehr Zeit, ihr Einkommen realistisch einzuschätzen und den ihnen zustehenden Zuschlag zu beantragen. Für das Zuschussjahr 2025 bedeutet dies, dass Anträge noch bis einschließlich 31. Dezember 2026 eingereicht werden können.

Weitere Informationen zum Zorgtoeslag lesen Sie auf der Webseite der Belastingdienst Toeslagen.

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