10.04.2026

Erhöhung des belgischen Mindestlohns

Zum 1. April 2026 wurde der belgische Mindestlohn erhöht. Das monatliche Mindestbruttoentgelt liegt nun bei 2.189,81 €. Dies ist der gesetzliche Mindestlohn. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin in Vollzeit ab 18 Jahren keinen niedrigeren Lohn zu zahlen. In Tarifverträgen können jedoch auch höhere Mindestlöhne vereinbart werden.

Weitere News

Antragsfrist für den Krankenversicherungszuschlag (Zorgtoeslag) 2025 bis Ende 2026 verlängert

Personen, die den niederländischen Krankenversicherungszuschlag (Zorgtoeslag) für das Jahr 2025 noch beantragen möchten, erhalten dafür mehr Zeit. Die Frist für

Neuregelung der Familienversicherung: Beitragszuschlag GKV ab 2028

Familienversicherte Ehepartner müssen künftig zahlen Mit dem kürzlich beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird ab dem 1. Januar 2028 ein Beitragszuschlag für familienversicherte

Umzug ins Ausland? Was ist eine RNI und warum ist eine korrekte Registrierung wichtig? – FRAGE UND ANTWORT

Die Registrierung von Nicht-Einwohnern (Registratie Niet-Ingezetenen, RNI) ist für Personen vorgesehen, die nicht in den Niederlanden wohnen, aber mit der

Änderungen in Belgien ab dem 1. August 2026

Zum 1. August 2026 treten einige wichtige Änderungen im belgischen Arbeitsrecht in Kraft. Besonders hervorzuheben sind die Verkürzung der Kündigungsfrist

Wichtige Änderung: Anspruch auf Krankenversicherung über die CAK

Das CAK teilt mit, dass sich ab dem 1. November der Kreis der Personen, die Anspruch auf eine Krankenversicherung über