14.02.2025

Deutschland verlängert Grenzkontrollen um sechs Monate

Deutschland setzt die Kontrollen an seinen Außengrenzen fort. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Sonderregelung um weitere sechs Monate bis zum 15. September 2025 zu verlängern. Bereits im September des vergangenen Jahres wurden die bestehenden Kontrollen im Osten und Süden des Landes auf die Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ausgeweitet.

Die Hauptgründe für diese stationären Kontrollen sind die Bekämpfung illegaler Einwanderung, der Schutz vor islamistischem Terrorismus und die Eindämmung grenzüberschreitender Kriminalität. Laut dem Bundesinnenministerium wurden in den vergangenen Monaten rund 80.000 illegale Einreisen festgestellt, etwa 1.900 Menschenschmuggler verhaftet und rund 47.000 Personen zurückgewiesen – beispielsweise wegen gefälschter Dokumente oder fehlender Visa.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern.

Weitere News

Antragsfrist für den Krankenversicherungszuschlag (Zorgtoeslag) 2025 bis Ende 2026 verlängert

Personen, die den niederländischen Krankenversicherungszuschlag (Zorgtoeslag) für das Jahr 2025 noch beantragen möchten, erhalten dafür mehr Zeit. Die Frist für

Neuregelung der Familienversicherung: Beitragszuschlag GKV ab 2028

Familienversicherte Ehepartner müssen künftig zahlen Mit dem kürzlich beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird ab dem 1. Januar 2028 ein Beitragszuschlag für familienversicherte

Umzug ins Ausland? Was ist eine RNI und warum ist eine korrekte Registrierung wichtig? – FRAGE UND ANTWORT

Die Registrierung von Nicht-Einwohnern (Registratie Niet-Ingezetenen, RNI) ist für Personen vorgesehen, die nicht in den Niederlanden wohnen, aber mit der

Änderungen in Belgien ab dem 1. August 2026

Zum 1. August 2026 treten einige wichtige Änderungen im belgischen Arbeitsrecht in Kraft. Besonders hervorzuheben sind die Verkürzung der Kündigungsfrist

Wichtige Änderung: Anspruch auf Krankenversicherung über die CAK

Das CAK teilt mit, dass sich ab dem 1. November der Kreis der Personen, die Anspruch auf eine Krankenversicherung über